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Alles zu KI und DSGVO – Datenschutz in Deutschland

Juli 5

17 Min. Lesezeit

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Willkommen, liebe Leserinnen und Leser, zu einem hochaktuellen und essenziellen Thema, das die digitale Welt von heute prägt: die Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz (KI) und Datenschutz. In einer Zeit, in der KI-Anwendungen unseren Alltag immer stärker durchdringen und Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen, rückt die Frage nach dem sicheren und rechtmäßigen Umgang mit Daten ins Zentrum. Besonders in Deutschland, einem Land mit hohen Datenschutzstandards, ist die Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beim Einsatz von KI unerlässlich.


In diesem informativen Beitrag beleuchten wir die komplexen Beziehungen zwischen KI und Datenschutz. Wir erklären, warum Konzepte wie die "Black Box" von KI-Modellen für den Datenschutz eine Herausforderung darstellen, und zeigen auf, welche rechtlichen Grundlagen und Prinzipien der DSGVO bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen beachtet werden müssen. Egal, ob Sie Entwickler, Unternehmer oder einfach nur ein interessierter Bürger sind – dieser Artikel bietet Ihnen fundierte Einblicke und praktische Handlungsempfehlungen, um die Potenziale der KI datenschutzkonform zu nutzen und potenzielle Risiken zu minimieren.


Begleiten Sie uns auf dieser Reise durch die Welt der intelligenten Algorithmen und des Datenschutzes!


Grundlagen und Definition: Was ist KI im Kontext des Datenschutzes? 🤖


Um die Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz (KI) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen, müssen wir zunächst klären, was KI eigentlich ist und warum sie aus Datenschutzsicht so relevant ist. Im Kern entsteht die Verbindung dadurch, dass KI-Systeme, insbesondere selbstlernende Algorithmen, oft auf riesige Mengen an Daten angewiesen sind, um zu funktionieren, zu lernen und Entscheidungen zu treffen. Häufig handelt es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten.


Was genau ist Künstliche Intelligenz (KI)?


Eine allgemeingültige, offizielle Definition für KI gibt es nicht. Die Bundesregierung beschreibt KI jedoch treffend als technische Systeme, die folgende Fähigkeiten besitzen:


  • Eigenständige Problembearbeitung: Sie können Aufgaben ohne menschliches Zutun lösen.

  • Anpassungsfähigkeit: Sie stellen sich auf veränderte Bedingungen ein.

  • Lernfähigkeit: Sie lernen aus neuen Daten und verbessern ihre Leistung.


Im Grunde geht es darum, menschliches Lernen und Denken auf Computer zu übertragen – ein Prozess, der als maschinelles Lernen bekannt ist. In der Praxis unterscheiden wir hauptsächlich zwischen zwei Arten von KI:


  • Schwache KI (Weak AI): Diese Systeme sind auf die Lösung konkreter, spezifischer Anwendungsprobleme spezialisiert. Beispiele sind die Gesichtserkennung auf Ihrem Smartphone oder personalisierte Werbealgorithmen.

  • Starke KI (Strong AI): Das ist die Vision einer KI mit einer menschenähnlichen, allgemeinen Intelligenz und Lernfähigkeit. Diese Art von KI befindet sich größtenteils noch in der theoretischen oder frühen Entwicklungsphase.


Ein besonderer Fokus: Large Language Models (LLMs) 💬


In jüngster Zeit haben Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT von OpenAI oder Microsoft Copilot an enormer Bedeutung gewonnen. Diese speziellen KI-Modelle sind darauf trainiert, natürliche Sprache zu verstehen, zu verarbeiten und zu generieren. Für Unternehmen sind sie wertvolle Werkzeuge in Bereichen wie:


  • Kundenservice (z. B. durch intelligente Chatbots)

  • Marktforschung

  • Personalisierte Werbung und Content-Erstellung


Aus Datenschutzsicht sind LLMs besonders interessant, da sie große Mengen personenbezogener Daten verarbeiten. Das betrifft nicht nur die Daten, die Nutzer aktiv eingeben, sondern auch die riesigen Datensätze, mit denen die Modelle trainiert wurden. Sogar die von der KI generierten Antworten können neue personenbezogene Daten enthalten.


Wo begegnet uns KI im Alltag? 📱💡


Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftskonzept mehr, sondern bereits fest in unserem digitalen Alltag verankert. Hier sind einige Beispiele, wo KI-Systeme heute schon eingesetzt werden:


  1. Gesichtserkennung zum Entsperren von Smartphones

  2. Algorithmen in sozialen Medien, die uns passende Inhalte vorschlagen

  3. Suchmaschinen, die unsere Suchanfragen interpretieren und beantworten

  4. Digitale Sprachassistenten wie Alexa, Siri oder Google Assistant

  5. Smart-Home-Geräte, die unsere Gewohnheiten lernen

  6. Autonomes Fahren und Fahrassistenzsysteme

  7. Diagnosesysteme in der Medizin, die z. B. Tumorstrukturen erkennen

  8. Chatbots im Kundenservice

  9. Personalisierte Werbung, die auf unserem Surfverhalten basiert

  10. Automatisierte Bewertung von Bewerbungsunterlagen in HR-Abteilungen


Herausforderungen und Risiken für den Datenschutz durch KI-Einsatz ⚖️


Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, insbesondere von selbstlernenden Systemen, ist untrennbar mit der Verarbeitung riesiger Datenmengen verbunden. Dies schafft ein Spannungsfeld und birgt erhebliche Risiken für die Grundrechte und Freiheiten von Personen, allen voran das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


Die "Black Box": Fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit 🧠


Viele fortschrittliche KI-Modelle, insbesondere im Bereich des Deep Learning, agieren als sogenannte "Black Box". Ihre internen Entscheidungsprozesse sind so komplex, dass sie selbst für Experten kaum nachzuvollziehen sind.


  • Problem der Nachvollziehbarkeit: Es ist oft unmöglich zu erklären, warum eine KI zu einem bestimmten Ergebnis oder einer spezifischen Entscheidung gekommen ist. Dies widerspricht direkt dem Transparenzgebot der DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. a).

  • Unmögliche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Wenn die Logik und die Risiken eines Algorithmus nicht vollständig verstanden werden können, ist eine vorschriftsmäßige DSFA gemäß Art. 35 DSGVO kaum durchführbar.

  • Automatisierte Entscheidungen: Gemäß Art. 22 DSGVO dürfen Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung (z. B. bei Kreditvergaben oder Bewerbungsverfahren) nicht ausschließlich automatisiert erfolgen. Die "Black Box"-Natur erschwert die geforderte menschliche Überprüfung.


Spezifische Risiken bei Large Language Models (LLMs) 💬


Modelle wie ChatGPT, Microsoft Copilot und andere bergen spezifische datenschutzrechtliche Gefahren, die Unternehmen kennen und managen müssen:


  • Unkontrollierter Daten-Input: Mitarbeitende könnten sensible personenbezogene oder unternehmensinterne Daten in die Systeme eingeben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.

  • Daten als Trainingsmaterial: Viele Anbieter nutzen die eingegebenen Daten zur Weiterentwicklung und zum Training ihrer Modelle. Damit werden Daten für einen neuen Zweck verarbeitet, für den oft keine Rechtsgrundlage (z. B. eine Einwilligung) vorliegt.

  • Datentransfer in Drittländer: Die Server der großen LLM-Anbieter stehen häufig in den USA, einem datenschutzrechtlich unsicheren Drittland. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten dorthin erfordert besondere Garantien wie Standardvertragsklauseln und ein Transfer Impact Assessment (TIA).

  • Output mit Personenbezug: Die von der KI generierten Texte können ebenfalls personenbezogene Daten enthalten, die möglicherweise aus den Trainingsdaten stammen, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.


Konflikte mit zentralen DSGVO-Grundsätzen ⚖️


Der natureigene "Datenhunger" von KI-Systemen kollidiert mit mehreren fundamentalen Prinzipien der DSGVO:


  1. Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b): Daten werden oft für einen bestimmten Zweck erhoben, von der KI aber für weitere Zwecke (z.B. Modelloptimierung) genutzt. Eine solche Zweckänderung ist nur unter den strengen Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 4 DSGVO zulässig.

  2. Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c): Das Prinzip, nur die für den Zweck absolut notwendigen Daten zu verarbeiten, steht im direkten Gegensatz zum Ansatz vieler KI-Modelle, die auf Basis größtmöglicher Datenmengen trainiert werden.

  3. Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d): Die Qualität der KI-Ergebnisse hängt vollständig von der Qualität der Trainingsdaten ab. Ungenaue, veraltete oder unvollständige Daten führen zu fehlerhaften Ergebnissen.


Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit (Bias) 👥


Ein erhebliches gesellschaftliches und rechtliches Risiko ist der sogenannte algorithmic bias.


  • Ursache: Wenn die Trainingsdaten einer KI historische Vorurteile, Stereotypen oder Ungleichheiten einer Gesellschaft widerspiegeln (z. B. bei der Auswahl von Bewerbern), wird die KI diese Muster erlernen und systematisch reproduzieren oder sogar verstärken.

  • Folge: Dies kann zu handfester Diskriminierung von Personengruppen führen und verstößt gegen den Grundsatz der Verarbeitung nach Treu und Glauben sowie das allgemeine Diskriminierungsverbot.


Unklare Verantwortlichkeiten 🤔


Wenn eine KI eine fehlerhafte oder schädigende Entscheidung trifft, stellt sich die komplexe Frage der Verantwortlichkeit. Ist der Entwickler, der Betreiber des KI-Dienstes oder das anwendende Unternehmen (als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) haftbar? Die klare Zuweisung gemäß Art. 24 DSGVO (Rechenschaftspflicht) ist in der Praxis oft eine große Herausforderung.


⚖️ Rechtliche Grundlagen und Prinzipien der DSGVO für KI-Systeme


Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist kein rechtsfreier Raum. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – und das ist bei den meisten KI-Systemen der Fall – bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den zentralen rechtlichen Rahmen. Sie gibt klare Prinzipien vor, die als Leitplanken für die Entwicklung und den Einsatz von KI dienen.


Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)


Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine KI benötigt eine gültige Rechtsgrundlage. Ohne diese ist die Verarbeitung schlichtweg verboten. Im KI-Kontext ist besonders das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) eine häufig herangezogene Rechtsgrundlage, insbesondere für das Training von KI-Modellen.


Hierbei müssen Unternehmen eine sorgfältige Abwägung vornehmen:

  • Das berechtigte Interesse: Das kann ein wirtschaftliches Interesse an der Entwicklung und Verbesserung eines KI-Produkts sein.

  • Die Interessen der betroffenen Person: Dem gegenüber steht das Recht auf Schutz der persönlichen Daten.


Bei dieser Abwägung spielen Faktoren wie die vernünftigen Erwartungen der Nutzer, die Intensität des Eingriffs und die Art der Daten eine entscheidende Rolle. Wurden Daten von den Personen selbst öffentlich gemacht (z.B. in sozialen Medien), kann deren Schutzinteresse geringer wiegen.


Die Grundpfeiler des Datenschutzes: Die Prinzipien nach Art. 5 DSGVO


Artikel 5 der DSGVO ist das Herzstück des europäischen Datenschutzes. Diese Grundsätze müssen bei jeder Datenverarbeitung durch eine KI eingehalten werden und die verantwortliche Stelle muss deren Einhaltung nachweisen können (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO).


  1. Transparenz, Rechtmäßigkeit & Fairness (lit. a) Die Verarbeitung muss für die betroffene Person nachvollziehbar sein. Sie muss wissen, welche Daten für welchen Zweck mit welcher KI-Logik verarbeitet werden. Die Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich sein. Ein KI-System, das als undurchsichtige "Black Box" agiert, steht im direkten Widerspruch zu diesem Prinzip.


  1. Zweckbindung (lit. b) 🎯 Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Eine Weiterverarbeitung für einen neuen Zweck ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich (Art. 6 Abs. 4 DSGVO). Das ist eine besondere Herausforderung für selbstlernende KI-Systeme, deren Anwendungsbereiche sich dynamisch erweitern können.


  1. Datenminimierung (lit. c) 🗑️ Es dürfen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie für den festgelegten Zweck zwingend erforderlich sind. "Datensammelwut" für das Training von KI-Modellen ist tabu. Unternehmen müssen prüfen, ob der Zweck nicht auch mit weniger oder sogar anonymisierten Daten erreicht werden kann.


  1. Richtigkeit (lit. d) ✅ Die verarbeiteten Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein. Fehlerhafte Trainingsdaten können zu diskriminierenden oder falschen Ergebnissen der KI führen, was einen Verstoß gegen diesen Grundsatz darstellen kann.


  1. Speicherbegrenzung (lit. e) ⏳ Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck notwendig ist. Sind die Daten für das KI-Training oder die Anwendung nicht mehr erforderlich, müssen sie gelöscht oder irreversibel anonymisiert werden.


Besondere Regelungen für KI: Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)


Die DSGVO erkennt die besondere Macht von Algorithmen an. Deshalb verbietet Artikel 22 grundsätzlich, dass eine Person einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen wird, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.


  • Beispiele: Automatisierte Kreditabsagen oder Bewerbungsablehnungen durch eine KI.

  • Die Folge: Betroffene haben in solchen Fällen grundsätzlich das Recht auf ein menschliches Eingreifen („right to a human“), um die Entscheidung überprüfen zu lassen.


Die Einhaltung dieser rechtlichen Grundlagen ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch des Vertrauens. Verstöße gegen die Prinzipien des Art. 5 DSGVO können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.


🔒 Sicherheit an erster Stelle: Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs) für KI


Um KI-Systeme datenschutzkonform zu gestalten, reichen Standard-Sicherheitsvorkehrungen oft nicht aus. Die DSGVO fordert in Art. 25 (Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen) und Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung) risikoadäquate Maßnahmen. Für den komplexen Bereich der KI bedeutet dies, spezifische technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu implementieren, die den besonderen Herausforderungen wie dem "Blackbox"-Problem und dem riesigen Datenbedarf gerecht werden. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hat hierzu in einer wegweisenden Leitlinie vom Juni 2025 klare Anforderungen formuliert.


Grundpfeiler der KI-Sicherheit nach DSK-Leitlinie


Die DSK betont, dass der Schutz von personenbezogenen Daten bei KI-Einsatz auf einem risikobasierten Ansatz beruhen muss. Je sensibler die Daten und je größer der potenzielle Einfluss der KI auf Personen, desto strenger müssen die Schutzmaßnahmen sein. Die Kernforderungen umfassen:


  • Transparenz & Nachvollziehbarkeit: Die Funktionsweise der KI, die verwendeten Trainingsdaten und die Verarbeitungslogik müssen so weit wie möglich dokumentiert und nachvollziehbar sein. Dies ist entscheidend, um automatisierte Entscheidungen überprüfen zu können.

  • Risikobasierte Dokumentation: Unternehmen müssen ihre Risikobewertungen und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen lückenlos dokumentieren, um ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen.

  • Datensparsamkeit & Pseudonymisierung: Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den definierten Zweck zwingend erforderlich sind. Wo immer möglich, sind Daten zu pseudonymisieren oder zu anonymisieren.

  • Governance & Monitoring: Es müssen klare Verantwortlichkeiten für KI-Systeme festgelegt und regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung der Compliance, Fairness und Genauigkeit der Modelle etabliert werden.



Konkrete Technische Maßnahmen (TOMs) 💻


Technische Maßnahmen bilden die erste Verteidigungslinie, um Daten in KI-Systemen zu schützen.


  • Anonymisierung & Pseudonymisierung: * Pseudonymisierung: Ersetzen direkter Identifikatoren (wie Namen) durch Pseudonyme (z. B. eine zufällige ID). Dies reduziert das Risiko, ist aber reversibel. * Anonymisierung: Unwiderrufliche Entfernung jeglichen Personenbezugs. Dies ist die sicherste Methode, aber oft technisch anspruchsvoll, ohne die Datenqualität für das KI-Training zu stark zu beeinträchtigen.


  • Zugriffskontrolle & Logging: * Implementierung strenger Rollen- und Berechtigungskonzepte, um den Zugriff auf Trainingsdaten, KI-Modelle und Systemkonfigurationen auf ein Minimum zu beschränken. * Umfassende Protokollierung (Logging) aller Zugriffe und Systeminteraktionen, um unbefugte Aktivitäten nachvollziehen zu können.


  • Versionskontrolle für Modelle & Daten: * Behandeln Sie KI-Modelle und Datensätze wie Softwarecode. Eine lückenlose Versionskontrolle ermöglicht es, Änderungen nachzuvollziehen, Audits durchzuführen und bei Fehlern zu einer früheren, funktionierenden Version zurückzukehren.


  • Sicherheit der Trainingsdaten (Confidentiality, Integrity, Availability): * Die für das Training verwendeten Datensätze sind ein Kernbestandteil des KI-Systems und müssen vor Manipulation (Integrity), unbefugtem Zugriff (Confidentiality) und Verlust (Availability) geschützt werden.


  • Privacy-Enhancing Technologies (PETs): * Für besonders sensible Anwendungen empfiehlt sich der Einsatz moderner Technologien wie Differential Privacy (fügt den Daten statistisches "Rauschen" hinzu, um Einzelpersonen zu schützen) oder Federated Learning (trainiert Modelle lokal auf Geräten, ohne Rohdaten zentral zu sammeln).



Essentielle Organisatorische Maßnahmen (TOMs) 🏛️


Technik allein genügt nicht. Klare Prozesse und Verantwortlichkeiten sind ebenso entscheidend.


  • KI-Governance & Verantwortlichkeiten: * Ernennen Sie klare Verantwortliche, z. B. eine:n KI-Koordinator:in, der oder die als Schnittstelle zwischen Fachbereichen, IT und Datenschutz fungiert. * Erstellen Sie interne Richtlinien für die Entwicklung, Beschaffung und den Einsatz von KI.


  • Angepasste Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): * Gemäß Art. 35 DSGVO ist bei hohem Risiko für Betroffene – was bei vielen KI-Anwendungen der Fall ist – eine DSFA zwingend erforderlich. * Diese muss KI-spezifische Risiken bewerten: Potenzial für Diskriminierung durch voreingenommene (biased) Daten, mangelnde Erklärbarkeit von Ergebnissen und die Zwecke der Datenverarbeitung.


  • Umfassende Dokumentation: * Pflegen Sie ein lückenloses Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), das speziell auf die KI-Anwendung eingeht. * Dokumentieren Sie: den Zweck des KI-Systems, die Rechtsgrundlage, die Herkunft und Qualität der Trainingsdaten, die Grundlogik des Modells und die durchgeführten Risikobewertungen.


  • Menschliche Aufsicht (Human-in-the-Loop): * Insbesondere bei automatisierten Entscheidungen, die eine rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung haben (Art. 22 DSGVO), muss ein Prozess für eine menschliche Überprüfung und Intervention etabliert werden. Die KI darf nicht das letzte Wort haben.


  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden: * Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, müssen regelmäßig zu den datenschutzrechtlichen Risiken, den internen Richtlinien und den korrekten Nutzungsprozessen geschult werden.



Spezialfall Generative KI & Large Language Models (LLMs) 🤖


Der Einsatz von Diensten wie ChatGPT oder Microsoft Copilot birgt besondere Risiken, da eingegebene Daten potenziell zur Weiterentwicklung des globalen Modells genutzt werden können. Hier sind spezifische TOMs unerlässlich:


  1. Nutzung von Business-Konten: Verwenden Sie ausschließlich Enterprise-Versionen, bei denen vertraglich zugesichert wird, dass Ihre Daten nicht für das Training der allgemeinen KI-Modelle verwendet werden. Aktivieren Sie entsprechende Datenschutzeinstellungen.

  2. Klare Nutzungsrichtlinien: Erstellen Sie eine verbindliche Anweisung, die es Mitarbeitenden verbietet, personenbezogene oder vertrauliche Unternehmensdaten in öffentliche LLMs einzugeben.

  3. Anonymisierung von Prompts: Sollen Daten zur Bearbeitung einer Aufgabe genutzt werden, müssen diese vor der Eingabe konsequent anonymisiert werden, sodass kein Rückschluss auf Personen möglich ist.

  4. Protokollierung der Nutzung: Führen Sie ein Protokoll über die geschäftliche Nutzung von LLMs, um die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren und Rechenschaft ablegen zu können.

  5. Kritische Prüfung der Ergebnisse: Übernehmen Sie generierte Texte niemals ungeprüft. Verifizieren Sie Fakten und stellen Sie sicher, dass keine Urheberrechte oder Rechte Dritter verletzt werden.


🤝 EU-KI-Verordnung & DSGVO: Hand in Hand für eine sichere KI-Zukunft


Mit der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO) betritt ein weiteres wegweisendes Regelwerk die europäische Bühne. Ähnlich wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt sie hohe Anforderungen an Prozesse, Transparenz und das Risikomanagement. Die gute Nachricht für Sie: Wenn Sie bereits solide DSGVO-Prozesse in Ihrem Unternehmen etabliert haben, besitzen Sie ein starkes Fundament, um auch die Anforderungen der KI-Verordnung effizient zu erfüllen und wertvolle Synergien zu nutzen.


Was regelt die EU-KI-Verordnung? ⚖️


Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu regulieren. Ihr Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und dem Schutz grundlegender Werte zu schaffen.


  • 🎯 Zentrale Ziele: * Schutz von Grundrechten und Sicherheit der Bürger. * Förderung von vertrauenswürdiger und transparenter KI. * Stärkung des EU-Binnenmarktes für KI-Systeme.


  • 📊 Die vier Risikokategorien: 1. Verbotene KI-Systeme: Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen (z.B. Social Scoring durch staatliche Stellen). 2. Hochrisiko-KI-Systeme: Systeme mit strengen Auflagen, z.B. in Bereichen wie kritische Infrastruktur, Personalwesen (Recruiting) oder medizinische Geräte. 3. KI mit begrenztem Risiko: Systeme mit spezifischen Transparenzpflichten (z.B. Chatbots, die sich als solche zu erkennen geben müssen). 4. KI mit minimalem oder keinem Risiko: Die Mehrheit der KI-Anwendungen, für die keine spezifischen Auflagen gelten.


Gemeinsame DNA: Wo sich KI-VO und DSGVO treffen


Obwohl beide Verordnungen unterschiedliche Schwerpunkte haben – die DSGVO schützt personenbezogene Daten, die KI-VO regelt die Sicherheit und den Einsatz von KI-Systemen –, teilen sie grundlegende Prinzipien. Diese Überschneidungen sind der Schlüssel zu einer effizienten, integrierten Compliance.


Beide Regelwerke basieren auf:


  • Risikobasierten Ansätzen: Die DSGVO fordert bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), die KI-VO ein umfassendes Risikomanagement für Hochrisiko-Systeme.

  • Transparenz- und Dokumentationspflichten: Nutzer müssen informiert und Entscheidungen nachvollziehbar sein.

  • Schutz der Grundrechte: Beide Verordnungen stellen den Menschen und seine Rechte in den Mittelpunkt.

  • Rechenschaftspflicht ("Accountability"): Unternehmen müssen die Einhaltung der Vorschriften nachweisen können.


Synergien praktisch nutzen: Wie Ihr Unternehmen profitiert


Indem Sie Ihre bestehenden Datenschutzstrukturen nutzen und erweitern, vermeiden Sie redundante Prozesse und Insellösungen. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Anforderungen konkret überschneiden:




Praxisbeispiel: KI im Recruiting 📄


Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen setzt eine KI-Software ein, die Bewerbungsunterlagen analysiert und eine Vorauswahl trifft.


  • Gemäß KI-VO gilt dieses System als Hochrisiko-KI, da es den Zugang zu Beschäftigung beeinflusst.

  • Gemäß DSGVO verarbeitet es hochsensible personenbezogene Daten.


➡️ Das bedeutet für Sie: Sie müssen sowohl eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen als auch die strengen Auflagen für Hochrisiko-KI erfüllen. Anstatt zwei getrennte Prozesse aufzusetzen, können Sie Ihre DSFA um die KI-spezifischen Risiken (z.B. Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit, mangelnde Nachvollziehbarkeit) erweitern. So schaffen Sie einen integrierten Compliance-Prozess, sparen Ressourcen und erhöhen die Rechtssicherheit.



Ihre Roadmap zur integrierten Compliance 🚀


Um die Synergien optimal zu nutzen, empfehlen wir bei Nexaluna AI Solutions folgende Schritte:


  1. KI-Inventur & Klassifizierung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle eingesetzten KI-Systeme und klassifizieren Sie diese gemäß den Risikokategorien der KI-Verordnung.

  2. Bestehende Prozesse erweitern: Passen Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) an und integrieren Sie die KI-spezifischen Risikobewertungen in Ihre bestehenden DSFA-Prozesse.

  3. Dokumentation harmonisieren: Entwickeln Sie gemeinsame Vorlagen und Prozesse für die nach DSGVO und KI-VO geforderten Dokumentationen. Das schafft Effizienz und Konsistenz.

  4. Verantwortlichkeiten definieren: Klären Sie, wer für die KI-Compliance zuständig ist. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten (DSB), dem Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und einem potenziellen KI-Koordinator ist entscheidend.

  5. Governance etablieren: Schaffen Sie klare Richtlinien und Governance-Strukturen für die Entwicklung, Beschaffung und den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen.


Eine durchdachte, integrierte Compliance-Strategie ist mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie ist ein strategischer Vorteil, der Vertrauen bei Kunden und Partnern schafft und Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufstellt.


🚀 Praxisleitfaden: Handlungsempfehlungen für den datenschutzkonformen KI-Einsatz


Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, insbesondere von leistungsstarken Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini, bietet enorme Chancen. Damit diese Potenziale sicher und DSGVO-konform genutzt werden können, ist ein strukturierter Ansatz unerlässlich. Die folgenden Handlungsempfehlungen dienen als praktische Checkliste für Ihr Unternehmen.


Phase 1: Strategische & Organisatorische Grundlagen schaffen 🏛️


Bevor die erste Zeile Code implementiert oder der erste Prompt eingegeben wird, müssen die Weichen auf strategischer Ebene richtig gestellt werden.


  • Verantwortlichkeiten klar definieren: Benennen Sie klare Ansprechpartner und Verantwortliche für den KI-Einsatz. Ein KI-Koordinator oder ein interdisziplinäres Team aus Datenschutz (DSB), IT-Sicherheit (CISO) und den jeweiligen Fachbereichen sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit und die Einhaltung der Vorgaben.

  • KI-Systeme bewerten und klassifizieren: Führen Sie ein Inventar der genutzten KI-Anwendungen. Bewerten Sie das Risiko jeder Anwendung. * Handelt es sich um ein Hochrisiko-KI-System (z.B. im HR für Bewerberauswahl, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung)? * Werden personenbezogene Daten verarbeitet? * Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen.

  • Interne Richtlinien erstellen: Entwickeln Sie eine verbindliche KI-Nutzungsrichtlinie für alle Mitarbeitenden. Regeln Sie darin klar, welche Tools für welche Zwecke erlaubt sind und welche Daten (insbesondere personenbezogene und unternehmensinterne Daten) nicht eingegeben werden dürfen. Diese Regeln sollten idealerweise auch in Arbeitsverträgen oder Verpflichtungserklärungen verankert werden.

  • Mitarbeitende schulen und sensibilisieren: Der größte Risikofaktor ist der Mensch. Regelmäßige Schulungen schaffen ein Bewusstsein für die datenschutzrechtlichen Gefahren, wie z.B. die ungewollte Eingabe von Kundendaten in öffentliche LLMs.


Phase 2: Rechtliche und Dokumentarische Absicherung ⚖️


Die DSGVO verlangt eine umfassende Dokumentation und rechtliche Absicherung der Datenverarbeitungsprozesse.


  1. Rechtmäßigkeit sicherstellen (Art. 6 DSGVO): Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine KI benötigt eine gültige Rechtsgrundlage. Meist wird dies das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sein. Hierfür ist eine sorgfältige Abwägungsentscheidung erforderlich und zu dokumentieren.

  2. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen (Art. 35 DSGVO): Bei einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist eine DSFA Pflicht. Der Einsatz von LLMs zur Verarbeitung von Kundendaten oder im HR-Kontext löst diese Pflicht regelmäßig aus. Erweitern Sie Ihre DSFA-Prozesse um KI-spezifische Risiken (z.B. Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit, mangelnde Nachvollziehbarkeit).

  3. Verträge mit KI-Anbietern prüfen: * Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Setzen Sie einen externen KI-Dienstleister ein, der in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet, ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich. * Drittlandtransfer (USA & Co.): Viele führende KI-Anbieter haben ihren Sitz in den USA. Stellen Sie sicher, dass der Datentransfer rechtlich abgesichert ist. Dies erfordert in der Regel den Abschluss von Standardvertragsklauseln (SCCs) und die Durchführung und Dokumentation eines Transfer Impact Assessments (TIA).

  4. Dokumentationspflichten erfüllen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO): * Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT): Nehmen Sie den KI-Einsatz detailliert in Ihr VVT auf. Beschreiben Sie die Zwecke, die Datenkategorien, die Rechtsgrundlage und die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). * Datenschutzerklärung aktualisieren: Informieren Sie Betroffene (Nutzer, Kunden, Bewerber) gemäß Art. 13 und 14 DSGVO transparent und verständlich über den Einsatz der KI, die involvierte Logik und die Tragweite der automatisierten Verarbeitung.


Phase 3: Technische und Praktische Umsetzung im Alltag ⚙️


Die Theorie muss in die Praxis überführt werden. Diese konkreten Maßnahmen sind im täglichen Umgang mit LLMs entscheidend.


  • Goldene Regel: Keine personenbezogenen Daten in Prompts! * Unternehmens- und kundenspezifische Daten dürfen nur in vollständig anonymisierter Form verwendet werden. Personenbezogene Daten haben in den Eingabemasken von öffentlichen LLMs wie ChatGPT nichts zu suchen. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden intensiv auf diesen Punkt.

  • Deaktivieren der Datennutzung für Trainingszwecke: * ✅ Wichtige Voreinstellung: Nutzen Sie die von Anbietern wie OpenAI zur Verfügung gestellte Option, die Verwendung von Eingabedaten für das Training des globalen Modells zu deaktivieren. Dies ist eine essenzielle technische Maßnahme (TOM), um die Kontrolle über Ihre Daten zu behalten.

  • Protokollierung und menschliche Aufsicht: * Protokollieren Sie die Eingaben (Prompts): Um der Rechenschaftspflicht nachzukommen, sollten Sie intern protokollieren, welche Anfragen an die KI gestellt werden (ohne die personenbezogenen Daten selbst zu speichern). * Menschliche Kontrolle (Human Oversight): Lassen Sie KI-generierte Ergebnisse niemals unkontrolliert. Entscheidungen, die eine erhebliche oder rechtliche Wirkung für Personen haben, dürfen gemäß Art. 22 DSGVO nicht ausschließlich automatisiert erfolgen. Ein Mensch muss die finale Entscheidung treffen oder zumindest überprüfen können.

  • Überprüfung des Outputs: * KI-Modelle können "halluzinieren", also Fakten erfinden. Überprüfen Sie die Richtigkeit der generierten Informationen. * Vermeiden Sie die wörtliche Übernahme von Texten, um potenzielle Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen zu umgehen. Nutzen Sie die KI als Inspiration und formulieren Sie die Inhalte um.

  • Betroffenenrechte gewährleisten: * Stellen Sie sicher, dass Sie in der Lage sind, die Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) auch in Bezug auf die durch KI verarbeiteten Daten zu erfüllen. Dies erfordert klare Prozesse und eine gute Dokumentation.


🛡️ Rolle der Datenschutzaufsichtsbehörden und politische Strategien zur KI-Regulierung


Die rasante Entwicklung von KI-Technologien stellt nicht nur Unternehmen, sondern auch den Gesetzgeber und die Kontrollinstanzen vor neue Herausforderungen. Um sicherzustellen, dass Innovation im Einklang mit den Grundrechten der Bürger steht, spielen Datenschutzaufsichtsbehörden und gezielte politische Strategien eine zentrale Rolle.


Die wachsamen Augen der Aufsichtsbehörden 👁️‍🗨️


Die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und der EU sind die primären Kontroll- und Überwachungsinstanzen für alle datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsprozesse. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:


  • Kontrolle und Überwachung: Sie prüfen, ob der Einsatz von KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, im Einklang mit der DSGVO steht.

  • Beratung und Orientierung: Sie stehen als Ansprechpartner für Unternehmen und Organisationen zur Verfügung und veröffentlichen Leitlinien zur datenschutzkonformen Gestaltung von KI. Ein wichtiges Dokument in diesem Kontext ist die Hambacher Erklärung, in der die unabhängigen Datenschutzbehörden ihre Position zum KI-Einsatz darlegen.

  • Durchsetzung: Bei Verstößen können die Behörden Verwarnungen aussprechen, Anweisungen erteilen und empfindliche Bußgelder verhängen.


Da KI-Systeme immer komplexer werden und die Verarbeitungsprozesse oft schwer nachvollziehbar sind (Stichwort "Black Box"), ist eine enge und proaktive Begleitung durch die Aufsichtsbehörden unerlässlich.


Kollaboration als Schlüssel zur Steuerung 🤝


Eine effektive Regulierung von KI kann nicht im Alleingang erfolgen. Es ist ein kontinuierlicher Dialog und eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren erforderlich:


  • Aufsichtsbehörden

  • Politik und Gesetzgebung

  • Wissenschaft und Forschung

  • Wirtschaft und KI-Anwender


Ziel dieses Austauschs ist es, die Entwicklung von KI-Systemen von Anfang an datenschutzrechtlich zu begleiten und zu steuern. So können gemeinsam Best-Practice-Beispiele und praxistaugliche Standards für den rechtskonformen Einsatz von KI etabliert werden, die sowohl Innovationen fördern als auch die Rechte der Einzelnen schützen.


Politische Weichenstellung: Deutschlands KI-Strategie 🇩🇪


Die Bundesregierung hat die strategische Bedeutung von Künstlicher Intelligenz erkannt und eine offizielle KI-Strategie veröffentlicht. Diese verfolgt das Ziel, Deutschland zu einem führenden Standort für die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien zu machen, legt dabei aber einen klaren Fokus auf eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Gestaltung.


Wesentliche Eckpunkte der Strategie sind:


  • Ethischer und rechtlicher Rahmen: Die Entwicklung und Anwendung von KI soll sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie an ethischen Prinzipien orientieren. Empfehlungen der Datenethikkommission sollen dabei aufgegriffen und umgesetzt werden.

  • Verantwortungsvolle Nutzung: Entwickler und Anwender von KI sollen für die ethischen und rechtlichen Grenzen sensibilisiert werden, um einen missbräuchlichen Einsatz zu verhindern.

  • Förderung von "AI made in Germany": Es soll ein Ökosystem geschaffen werden, das Vertrauen in KI-Anwendungen fördert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärkt.


Wir hoffen, dieser umfassende Beitrag hat Ihnen wertvolle Einblicke in das komplexe, aber entscheidende Thema von KI und Datenschutz in Deutschland gegeben. Es ist offensichtlich, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, insbesondere von Large Language Models (LLMs), enorme Potenziale birgt, aber gleichzeitig höchste Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet dabei den unverzichtbaren rechtlichen Rahmen, ergänzt und verstärkt durch die kommende EU-KI-Verordnung.


Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist dabei nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Vertrauensfaktor. Unternehmen, die transparent und proaktiv handeln, schaffen Vertrauen bei Kunden und Partnern und positionieren sich als verantwortungsbewusste Akteure in der digitalen Transformation. Ergreifen Sie die Chance, Ihre KI-Strategie von Anfang an datenschutzkonform zu gestalten. Investieren Sie in Schulungen, implementieren Sie robuste technische und organisatorische Maßnahmen und pflegen Sie eine Kultur der Datensparsamkeit und Transparenz.


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Quellen

  • https://www.keyed.de/blog/kuenstliche-intelligenz-und-datenschutz

  • https://www.keyed.de/blog/kuenstliche-intelligenz-und-datenschutz

  • https://www.keyed.de/blog/kuenstliche-intelligenz-und-datenschutz

  • https://www.bdo.de/de-de/insights/aktuelles/assurance/datenschutzkonforme-ki-systeme-tom-empfehlungen-der-dsk-leitlinie-2025-fuer-unternehmen

  • https://www.keyed.de/blog/kuenstliche-intelligenz-und-datenschutz

  • https://www.bdo.de/de-de/insights/aktuelles/assurance/datenschutzkonforme-ki-systeme-tom-empfehlungen-der-dsk-leitlinie-2025-fuer-unternehmen

  • https://www.bdo.de/de-de/insights/aktuelles/assurance/synergien-zwischen-ki-verordnung-und-dsgvo-wie-unternehmen-ihre-compliance-effizienter-gestalten

  • https://www.keyed.de/blog/kuenstliche-intelligenz-und-datenschutz

  • https://www.bdo.de/de-de/insights/aktuelles/assurance/datenschutzkonforme-ki-systeme-tom-empfehlungen-der-dsk-leitlinie-2025-fuer-unternehmen

  • https://www.bdo.de/de-de/insights/aktuelles/assurance/synergien-zwischen-ki-verordnung-und-dsgvo-wie-unternehmen-ihre-compliance-effizienter-gestalten

  • https://www.keyed.de/blog/kuenstliche-intelligenz-und-datenschutz

Juli 5

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